SES Diskussionspapier zum neuen Gasversorgungsgesetz

Nils Epprecht,

Mit den Eckwerten zum neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG), die der Bundesrat festgelegt hat, scheint Netto-Null Treibhausgase fraglich. Er sieht zwar Massnahmen für die Ablösung von fossilem Gas vor, das rund ein Sechstel der inländischen Treibhausgasemissionen verursacht. Diese Massnahmen genügen aus Sicht der SES nicht, um den gesetzlichen Absenkpfad und die Klimaziele zu erreichen.

Die SES hat deshalb im Diskussionspapier vier Forderungen formuliert und begründet, die bei der Erarbeitung des GasVG zwingend angegangen werden müssen. Diese beinhalten:

  • Verbindliche Ziele für die Beimischquoten von erneuerbarem Gas
  • Ziele und Massnahmen im Bereich Gaseffizienz
  • Stilllegungs- und Umnutzungsplanung von Gasnetzen inkl. Vorgaben zur Überwälzung künftiger Netz- und Stilllegungskosten
  • Gasumlage zur Finanzierung der erneuerbaren Gasproduktion und der Netzstilllegungen.

Um den Ausstoss an Treibhausgasemissionen zu senken, muss fossiles Erdgas vollständig aus der Energieversorgung verschwinden. Neben Biogas werden auch erneuerbare synthetische Gase wie Wasserstoff oder Ammoniak immer relevanter und Erdgas mindestens teilweise ersetzen. Die heutigen Absatzvolumina von fossilem Erdgas dürften jedoch aufgrund der höheren Kosten kaum erreicht werden. Die erneuerbaren Gase werden wegen ihrer limitierten Verfügbarkeit vor allem dort eingesetzt, wo es keine anderen klimafreundlichen und effizienten Alternativen gibt. Dies betrifft beispielsweise einige wenige Industrieprozesse. Der Absatz wird sich damit von vielen einzelnen Verbraucher zu wenigen industriellen Grossverbraucherinnen verlagern. Der Gassektor als Ganzes und damit auch das Gasnetz müssen diesen Veränderungen Rechnung tragen. Eine vorausschauende Planung ist bei der Ausgestaltung des neuen GasVG sowohl aus wirtschaftlicher wie auch aus klimapolitischer Sicht essenziell.
Die Eckwerte des Bundesrats für das neue GasVG weisen zwar Elemente auf, die die anstehenden Herausforderungen zum Teil adressieren, insgesamt genügen sie jedoch nicht, um den mit dem Klimaschutz-Gesetz verabschiedeten Netto-Null-Zielpfad einhalten zu können.



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