Kantone und Gemeinden

  • Die Energiepolitik der Schweiz ist stark föderalistisch organisiert
  • Die Kantone sind im Gebäudebereich entscheidend
  • Vorbildliche Energie-Städte

Die Energiepolitik der Schweiz ist stark föderalistisch organisiert: So sind die Kantone aufgrund des nationalen Energiegesetzes (EnG) vor allem zuständig für den Gebäudebereich. Sie erlassen basierend auf dem EnG des Bundes Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden und müssen für günstige gesetzliche Rahmenbedingungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sorgen. Kantone, die über diese Grundlagen und über ein mit Fördergeldern ausgestattetes Förderprogramm verfügen, erhalten vom Bund im Rahmen des Programms EnergieSchweiz Globalbeiträge. 2006 waren das rund 14 Mio. Franken. Die Kantone setzten für ihre Förderprogramme insgesamt 32 Mio. Franken ein.

Die Kantone sind im Gebäudebereich entscheidend: Die Kantone erarbeiten und koordinieren durch die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) und die Energiefachstellenkonferenz (EnFK) ihre gemeinsamen energiepolitischen Aktivitäten. Ergebnisse dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame energiepolitische Strategie, die Teilstrategie Gebäude, ein harmonisiertes Fördermodell sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Am 4. Januar 2010 starteten Bund und Kantonen das nationale Gebäudeprogramm. Die operative Führung des Programms obliegt den Kantonen. Es dauert zehn Jahre und unterstützt in der Schweiz die energetische Sanierung von Gebäuden sowie den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien und von Abwärme. Für die Sanierung von Gebäudehülleen stellt der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe 133 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung. Je nach Kanton bestehen ergänzende Förderprogramme für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Haustechnik. Die Kantone stellen dafür 80 bis 100 Mio. Franken pro Jahr bereit. Die kantonalen Programme werden zusätzlich mit rund 67 Mio. Franken aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe als Globalbeiträge gemäss Energiegesetz unterstützt. Während zehn Jahren können somit insgesamt 280 bis 300 Mio. Franken pro Jahr für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingesetzt werden.

Vorbildliche Energiestädte: Im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für Gemeinden sind sind bis Ende 2010 über 260 Städte und Gemeinden mit dem Label «Energiestadt» ausgezeichnet worden. Energiestädte realisieren vorbildliche Massnahmen im Energiebereich, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.