Politikinstrumente zur Förderung der Bürgerenergiewende

Die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird immer deutlicher als zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende als gesamtgesellschaftliches Vorhaben erkannt. In der Europäischen Union werden mittels zweier EU-Richtlinien sogenannte «Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften» und «Bürgerenergiegemeinschaften» explizit anerkannt und gefördert. Solche Beteiligungsmöglichkeiten sollen die Akzeptanz von erneuerbaren Energie-Anlagen und der Energiewende insgesamt erhöhen, zusätzliches Kapital zur Finanzierung von neuen Anlagen akquirieren und die demokratische Mitbestimmung in der Energieversorgung verbessern.
Dieser Bericht geht der Frage nach, welche Erfahrungen aus der Förderpolitik von fünf europäischen Staaten oder Teilstaaten (Dänemark, Deutschland, Österreich, Schottland und Wallonien) für solche Bürgerbeteiligungsprojekte gewonnen werden können, um deren Potenzial für die Energiewende in der Schweiz besser zu nutzen. Auf Basis dieser Analyse werden drei Vorschläge entwickelt, wie die Bürgerinnenenergiewende in der Schweiz gefördert werden könnte:
- Vorschlag A: Berücksichtigung von Bürgerbeteiligungsprojekten bei der Gestaltung von Förderinstrumenten für erneuerbare Energien per Bagatellgrenze bei der Anlagengrösse.
- Vorschlag B: Erweiterung des ZEV-Modells auf Verteilnetzebene und Anwendung eines Ortstarifs.
- Vorschlag C: Verpflichtende Beteiligungsoption für lokale Bevölkerung bei grossen erneuerbaren Energie-Anlagen.
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Felix Nipkow
Co-Leiter Fachbereich Klima und erneuerbare Energien
Tel. 044 275 21 28
Mail: felix.nipkow@energiestiftung.ch
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