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Wird das Atommülllager zur Katze im Sack?

Valentin Schmidt,

Seit September befindet sich die Ensi-Richtlinie G03 zu den Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager in der öffentlichen Anhörung. Heute reicht die Schweizerische Energie-Stiftung SES ihre Stellungnahme ein. Die SES sieht in entscheidenden Punkten Verbesserungsbedarf. Das Ensi muss die Vorgaben ans geologische Tiefenlager präzisieren, damit die Nagra und die Bevölkerung der möglichen Standortregionen die Rahmenbedingungen kennen.

Zwei Jahre bevor die Nagra festlegen will, für welche Standorte sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeitet, revidiert die Atomaufsicht Ensi die Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager in der Richtlinie G03. Der Entwurf deckt wichtige Aspekte ab, bleibt bei den Vorgaben aber mehrheitlich unkonkret. Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, Transparenz in diesen Prozess zu bringen, damit die betroffenen Regionen die Standortentscheide der Nagra nachvollziehen können. Denn Akzeptanz ist für den Erfolg des Tiefenlagers das höchste Gut.

Grundlegende Anforderungen an das Tiefenlager und dessen Standort fehlen

Das Ensi macht in der G03 Vorgaben zur technischen Ausgestaltung des Tiefenlagers, grundlegende Anforderungen an die Qualität des Standortes fehlen jedoch. Nach wie vor gelten die ungenauen Anforderungen aus der Kernenergieverordnung, obwohl das Ensi Präzisierungskompetenz hat. In ihrer Stellungnahme kritisiert die SES die fehlende Quantifizierung von Begriffen wie der «ausreichenden» Ausdehnung von geeignetem Wirtsgestein, der «günstigen» hydrogeologischen Verhältnisse und auch eine Definition von geologischer Langzeitsicherheit (KEV, Art. 11, Buchstaben a - c). Gerade für den Rahmenbewilligungsprozess ist es wichtig, dass alle Beteiligten wissen, was diese Auslegungsgrundsätze tatsächlich bedeuten. Aus diesen Gründen fordert die SES, dass das Ensi in der G03 oder in einer separaten Richtlinie Eignungskriterien oder Auslegungsstandards so bald wie möglich festgelegt.

Technische Machbarkeit ungewiss

Im Entwurf der G03 ist vorgesehen, dass die Nagra mit dem Rahmenbewilligungsgesuch Konzepte für die Einlagerung und allfällige Rückholung einreichen muss. Der technische Nachweis zur Umsetzung dieser Konzepte erfolgt jedoch erst Jahre nach dem demokratischen Entscheid. 2030 wird das Parlament und bei einem Referendum auch die Stimmbevölkerung über die Rahmenbewilligung befinden. «Die Rahmenbewilligung wird mit den jetzigen Vorgaben für die betroffene Bevölkerung zur Katze im Sack», meint Simon Banholzer, Leiter Fachbereich Atomenergie der SES.

» SES-Vernehmlassungsantwort Richtlinie G03 (PDF)

Leiterin Fachbereich Atomenergie

Stephanie-Christine Eger

Leiterin Fachbereich Atomenergie
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stephanie.eger@energiestiftung.ch



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