Aktionspläne des Bundesrates
- Die bestehenden Ziele sind klimapolitisch ungenügend
- Blosse Stabilisierung des Stromverbrauchs reicht nicht
- Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen sind unklar
Bescheidene Ziele: Mit den Aktionsplänen «Energieeffizienz» und «Erneuerbare Energien» machte sich der Bundesrat 2008 auf, die politischen Versäumnisse der vergangenen zwanzig Jahre nachzuholen und längst überfällige Massnahmen in die Tat umzusetzen. Im Zentrum des Aktionsplans «Energieeffizienz» steht bis 2020 die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien um 1,5% pro Jahr und die Stabilisierung des Stromverbrauchs auf dem Niveau von 2006. Mit dem Aktionsplan «Erneuerbare Energien» soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 von heute 16,2% auf 24% angehoben werden. Die Ziele des Aktionsplans «Energieeffizienz» sollen ergänzend zum Programm EnergieSchweiz erreicht werden mit 24 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Geräte und Motoren, Fahrzeuge, Industrie und Dienstleistungen sowie Forschung, Information und Beratung.
Ein Massnahmen-Puzzle: Das Massnahmen-Puzzle reicht von Verbrauchsvorschriften/–standards für elektrische Geräte über ein nationales Förderprogramm für die energetische Gebäude-Erneuerung bis zur Einführung der vom CO2-Gesetz längst vorgegebenen Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe, die schon wieder versenkt wurde. Die 8 Massnahmen des Aktionsplans «Erneuerbare Energien» konzentrieren sich auf die Bereiche Heizung und Warmwasser in Gebäuden, Prozesswärme bei Industrie und Dienstleistungen sowie auf die Wasserkraft und biogene Treibstoffe. Die Massnahmen reichen von Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien aus Nah- und Fernwärmesystemen über ein Sonnenkollektor-Programm bis zur ökologisch höchst problematischen «Optimierung» des Gewässerschutzgesetzes und zur finanziellen Entlastung der Wasserkraftnutzung (Flexibilisierung der Wasserzinse). Mit dem Atomausstiegsentscheid müssen die bescheidenen Aktionspläne deutlich ambitiöser gestaltet werden.
So genügt weder eine Reduktion des CO2-Ausstosses bis 2020 um 20% noch die blosse Stabilisierung des Stromverbrauchs. Nötig ist eine CO2-Reduktion um mindestens 30% sowie die Senkung des Stromverbrauchs um mindestens 10% bis 2020.
Die Politik hat es bisher verpasst, ihre weitreichenden Kompetenzen im Strombereich entschlossen zu nutzen. So haben es Parlament und Bundesrat in der Hand, für elektrische Geräte, Lampen und Motoren über Verbrauchsvorschriften eine Best-Geräte-Strategie durchzusetzen und so ein Einsparpotenzial von 18 Mia. kWh oder rund 3 Mia. Franken pro Jahr auszuschöpfen. Das entspricht immerhin der Jahresproduktion der beiden grossen AKW Gösgen und Leibstadt.
