Stellungnahme Effizienzvorschriften für elektrische Geräte

30. November 2010 – Stellungnahme zur Umsetzungsverzögerung der 2009 in der Energieverordnung festgehaltenen Effizienzvorschriften für elektrische Geräte: Rund 2 Jahre hatte die Branche nun Zeit, sich auf die Effizienz-vorschriften einzustellen. Eine weitere Fristverlängerung um ein Jahr ist inakzeptabel.

Gesetzes- und Verordnungstexte sollen verbindlich und glaubwürdig sein und berechenbare Voraussetzungen schaffen. Eine weitere Fristverlängerung würde die Unternehmen bestrafen, die vorausschauend planten und auf energieeffiziente, mit den künftigen Vorschriften konforme Produkte gesetzt haben. Belohnt würden jene, die im Sinne einer Risikostrategie noch grosse Mengen an billigen Stromfressern bestellten.

Auch bei künftigen Verbrauchsvorschriften bestünde für den Handel wenig Anreiz, sich vorausschauend darauf einzustellen und die Fristen ernst zu nehmen. Dabei geht es um die Umsetzung der Stromsparziele: während bis zu 15 Jahren werden die «Abverkäufe» unnötig viel Strom verschlingen und die Konsumenten mit hohen Stromrechnungen belasten. Der Stromverbrauch während der Nutzungsphase ist bei elektrischen und elektronischen Geräten eindeutig der wichtigste Einflussfaktor. Bei Kühlschränken beispielsweise fällt in der Nutzungsphase mehr als 80% des Energieverbrauchs über den ganzen Lebenszyklus an, bei Tumblern gar 95%. Der Verlust an grauer Energie, der mit dem Vernichten der nicht konformen Lagerbestände in Kauf genommen werden muss, ist also klein im Vergleich mit den Energieeinsparungen, die durch das In Kraft treten der Vorschriften erzielt werden.

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