Stellungnahme Richtplan Beznau 3

Im Kanton Aargau konnten bis am 14. Juni 2010 Vernehmlassungen zum Richtplanverfahren für ein neues AKW am Standort Beznau eingegeben werden. Die Axpo und die BKW (Resun AG) sowie der Kanton Aargau konkretisieren damit die Pläne für ein AKW Beznau 3, obwohl noch gar nicht klar ist, ob überhaupt ein neues AKW in der Schweiz gebaut wird. Die zuständigen kantonalen Behörden wählen mit der nun aufgelegten Richtplanänderung ein Verfahren, welches angeblich jede Diskussion um die Zukunft der Kernenergie in der Schweiz und die Sicherheit von Kernanlagen auf Grund der ausschliesslichen Bundeszuständigkeit ausschliesse und nur die Behandlung von Fragen im kantonalen Kompetenzbereich zulasse.

Ihrerseits begründen die kantonalen Behörden diese Richtplanänderung jedoch mit energiepolitischen, raumplanerischen und sozioökonomischen Argumenten, welche gar nicht losgelöst von der eigentlichen Debatte um die Zukunft der Kernenergie in der Schweiz und die damit verbundenen Sicherheitsfragen diskutiert werden können (Information vom 15. März 2010 S. 2 ff. und aufgelegte Akten; dazu im Einzelnen nachfolgend Abschnitt 3 und 4). Dies gilt insbesondere für die explizit aufgeworfene Standortfrage, soll doch der Grosse Rat über den Standort für ein Ersatzkernkraftwerk in der Beznau entscheiden (Information vom 15. März 2010 S. 3).


Neben dem Kanton Zürich (36,7 %) ist der Kanton Aargau mit 28 % der zweitgrösste Aktionär der Axpo. Er hat also einen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftsstrategie der Axpo. Wenn die Resun AG, welche von der Axpo Holding AG mit 68,75 % beherrscht wird, mit dem Projekt Atomkraftwerk Beznau-3 neue nukleare Gefahren in die Welt setzen will, dann trägt der Kanton Aargau dafür die Verantwortung. Der Regierungsrat und des Grosse Rat des Kantons Aargau dürfen sich bei der Behandlung der vorliegenden Richtplananpassung nicht um diese Verantwortung herum drücken. Es ist ihre Aufgabe nachzuweisen, dass diese nuklearen Gefahren jederzeit und vollständig unter Kontrolle gehalten werden könnten. Gelingt ihnen dies nicht, müssen sie – im Sinne einer Eigentümerstrategie – die Axpo auf eine Geschäftsstrategie verpflichten, die keine neuen Atomgefahren schafft.


Offenbar versuchen die kantonalen Behörden mit diesem Vorgehen aber im Gegenteil, ohne echte inhaltliche Diskussion vorab ein positives Präjudiz für das Projekt EKKB der Resun AG am Standort Beznau zu schaffen. Dieses Vorgehen steht jedoch im Widerspruch zum Kernenergie- und Raumplanungsrecht des Bundes.

» Die ganze Stellungnahme finden Sie hier

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