Beschwerde gegen den Mühleberg-Entscheid
Medienkonferenz, 2.2.2010.
Wie gefährlich sind die Schweizer Atombehörden?
Mit einer Bewilligung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zum Weiterbetrieb des AKW Mühleberg ist zu rechnen gewesen. Doch die Einseitigkeit des Departements und die Einigelung der zuständigen Personen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) erinnern an tiefstes Atomzeitalter. Akten wurden verheimlicht.
Kein einziger Einwand der ExpertInnen der einsprechenden Personen wurde als zumindest diskussionswürdig anerkannt. Für uns ist keine Frage: Das AKW Mühleberg stellt zusammen mit dem AKW Beznau eines der gravierendsten Risiken der Schweiz, möglicherweise sogar Europas dar. Die Reaktoren gehören von insgesamt 440 weltweit zu den 36 ältesten und müssen dringend stillgelegt werden. Wir werden uns in einem späteren Verfahrensschritt detailliert darauf einlassen.
Freipass für das ENSI
Erst seit 1990 gibt es in der Schweiz öffentliche Bewilligungsverfahren, in welchen Einsprache erhoben werden konnte. Seit diesem Zeitpunkt hat es vielfach unabhängige Expertisen zum AKW Mühleberg gegeben, welche die Unverantwortbarkeit eines Weiterbetriebs des AKW Mühleberg nahe legten. Dazu gehören das Öko-Institut Darmstadt (es verfasste 1990 die erste unabhängige Mühleberg-Studie überhaupt), Professor J. Benecke aus München und die ExpertInnen des österreichischen Umwelt-Ministeriums. Damit wird auch das ENSI streckenweise in Frage gestellt, welches sich voll hinter den heutigen Zustand des AKW stellt. Das ENSI wurde stets von den Bewilligungsbehörden (bis anhin der Bundesrat, neuerdings das UVEK) unterstützt. Sie hätten keinen Grund, an der fachlichen Kompetenz des ENSI zu zweifeln. Mehrfach wurde jede Form von Hearings kategorisch abgelehnt. – Ein Blick in die europäische Szene zeigt allerdings, auf welch engstirnigem Niveau sich die Schweiz hier bewegt. Das Öko-Institut hat beispielsweise Aufträge von der European Atomic Energy Community (2009), der Korea Hydro and Nuclear Power Co., Ltd. (2004) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom (1993) erhalten. Zudem hat es Gutachten im Auftrag der Bundesregierung Deutschlands zuhanden der Internationalen Atom-Energie Agentur IAEA erstellt. Aber noch immer bemüht sich das ENSI, dem Öko-Institut Unkenntnis nachzuweisen.
Kontrolleure kontrollieren sich selber
In den Stellungnahmen zu den Kritiken am AKW Mühleberg reagiert das ENSI mit formalistischen Argumenten: Bestimmte Sicherheitseinrichtungen seien «gemäss den schweizerischen Auslegungsgrundlagen nicht erforderlich». Das ENSI hält den Einsprechenden und offensichtlich besorgten Personen vor, dass ihre Minimalanforderungen, welche sie an eine Risikomaschine stellen, zu gross seien. Das ENSI zitiert sich dabei selbst: die «schweizerischen Auslegungsgrundlagen», die technischen Richtlinien für den Betrieb von AKW, werden von ihm selbst erstellt. Nach Inkrafttreten der neuen Kernenergiegesetzgebung passt es diese nach und nach an die gesetzlichen Bedingungen und an neue Erkenntnisse an. Auch mitten im Bewilligungsverfahren zum AKW Mühleberg wurde eine der grundlegendsten Richtlinien zur technischen Störfallanalyse (Richtlinie A01) ausgetauscht. Bei den Neuanforderungen gibt sich das ENSI zwar Mühe, eine öffentliche Vernehmlassung via Homepage durchzuführen. Das Verfahren ist jedoch undurchsichtig, denn Stellungnahmen, Diskussionen und Begründungen bleiben unveröffentlicht. Plötzlich wird man mit einer endgültigen Fassung überrascht. Die Änderungen können beträchtlich sein: So wurden relativ strenge Anforderungen an Notkühlsysteme, welche im Entwurf der Richtlinie A01 vorhanden waren, in der Endfassung unbegründet wieder gestrichen.
Ökonomische Interessen im Vordergrund
Fatal wird es, wenn das ENSI in konkreten Punkten seine eigenen Anforderungen missachtet. Im Bereich der vorbeugenden, mehrfachen Ausführung von Sicherheitssystemen ist dies erstaunlich oft der Fall. Als letzte Zuflucht nimmt das ENSI – als technisch-wissenschaftliche Instanz – folgende Begründung zu Hilfe: «Die Berücksichtigung ökonomischer Faktoren in einer Sicherheitsbeurteilung ist mit der gesetzlichen Vorsorgepflicht somit vereinbar; es muss gemäss Gesetz berücksichtigt werden.» Nach ökonomischen Berechnungen sucht man allerdings vergeblich. Entlarvender dürfte es keine Bewilligungs- und Überwachungsbehörde der Welt ausdrücken.
Damit zeigen die Atombehörden, auf welcher Seite sie stehen: Mögen noch so viele Einwendungen gegen die bestehenden AKW, gegen Atommülllager, gegen «neue» AKW anstehen: Die Atompolitik wird ökonomisch und politisch gerettet.
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