Die SES hat im 2008 keine Verbandsbeschwerde eingereicht
Mit der Anpassung beim Natur- und Heimatschutzgesetz und dem Umweltschutzgesetz wurde auch die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) geändert. Neu sind alle Verbände verpflichtet, über ihre Tätigkeit im Bereich des Verbandsbeschwerderechts zu informieren. Gemeldet werden müssen nur Beschwerden, nicht aber Einsprachen.
Die SES hat 2008 keine neuen Beschwerden eingereicht. Zusammen mit andern Um-weltverbänden ist sie nur im Beschwerdeverfahren „KWO Plus“ involviert. Dieses Verfahren war Ende 2008 beim Bundesgericht hängig. Dies zeigt, dass die SES vom Verbandsbeschwerderecht massvoll und mit Vernunft Gebrauch macht.
Weitere Informationen:
Jürg Buri, Geschäftsleiter Schweizerische Energie-Stiftung SES
Tel.: 044 271 54 61
Mobile: 078 627 84 14
Die SES hat 2008 keine neuen Beschwerden eingereicht. Zusammen mit andern Um-weltverbänden ist sie nur im Beschwerdeverfahren „KWO Plus“ involviert. Dieses Verfahren war Ende 2008 beim Bundesgericht hängig. Dies zeigt, dass die SES vom Verbandsbeschwerderecht massvoll und mit Vernunft Gebrauch macht.
Weitere Informationen:
Jürg Buri, Geschäftsleiter Schweizerische Energie-Stiftung SES
Tel.: 044 271 54 61
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