Die SES ist als beschwerdeberechtigte Organisation gesetzlich dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit und das Bundesamt für Umwelt über ihre Tätigkeit im Bereich des Verbandsbeschwerderechts zu informieren. 2008 hat die SES keine neuen Beschwerden eingereicht. Das einzige Verfahren (KWO Plus) war Ende 2008 noch vor Bundesgericht hängig.