Unabhängigkeit der neuen Atomaufsicht ist nicht gewährleistet

12. 11. 2008 Der Bundesrat hat heute verschiedene Verordnungen über das Eidgenössische Nuklearsicherheits-inspektorat (ENSI) und über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) verabschiedet. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) bemängelt deren Unabhängigkeit und weist auf Interessenskonflikte hin.
Kernaufgabe der Atomaufsichtsbehörden ist es, die Bevölkerung vor atomaren Gefahren zu schützen und die nukleare Sicherheit zu garantieren. Das oberste Gebot der ENSI- und KNS-Mitglieder muss „safety first“ sein. Massnahmen, welche die nukleare Sicherheit gewährleisten oder erhöhen, sind jedoch in aller Regel mit (zusätzlichen) Kosten verbunden. Hohe Kosten für Sicherheitsmassnahmen verteuern den Atomstrom und laufen den Interessen der AKW-Betreiber entgegen. Beispielsweise geht eine sicherheitsbedingte Notabschaltung eines Reaktors schnell einmal in die Millionen. Eine Aufsichtsbehörde, im Dienste des Bevölkerungsschutzes, muss von diesen Interessenkonflikten frei sein und sich unabhängig von betriebswirtschaftlichen Zwängen entscheiden können.

Das Beispiel von Urs Weidmann, KNS-Mitglied und gleichzeitig AKW Beznau Chef, zeigt, dass die Unabhängigkeit der neuen Aufsichtsbehörden alles andere als gegeben ist.

In diesem Sinne ist diese Neuorganisation der Atomaufsicht ein Rückschritt. Kommt dazu, dass mit der zunehmenden Alterung der Reaktoren und dem zunehmenden finanziellen Druck durch die Strommarktliberalisierung weitreichende Entscheidungen auf diese Kommission zukommen werden.

Die SES verlangt, dass keine Personen in diesen Aufsichtsgremien vertreten sind, welche direkt oder indirekt von den Interessen eines AKW-Betreibers abhängig sind.

Gerne geben wir Ihnen detailliertere Auskunft:
Jürg Buri, Geschäftsleiter, 044 271 54 64
Sabine von Stockar, Projektleiterin Atom&Strom, 044 271 54 64
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