Atomaufsicht: Unvollständige Entflechtung und unverantwortbare Aufhebung der (KSA)
18. 10. 2006 Die Schweizerische Energie-Stiftung SES kritisiert den heute vom Bundesrat verabschiedeten Entwurf zum Bundesgesetz über das eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) als völlig unzureichend. Wichtige Forderungen der SES, wie unter anderem der Erhalt und Ausbau der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) wurden nicht berücksichtigt.Wie die SES schon im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens im März 2006 bekannt gab, begrüssen wir die Entflechtung der Atomaufsichtsbehörde (HSK) von der energiepolitischen Behörde (BFE) ausdrücklich. Mit dieser Trennung wird endlich den Grundanforderungen des internationalen Übereinkommens von 1994 über nukleare Sicherheit Beachtung geschenkt.
Der zentralen Forderung nach einer vollständigen Entflechtung, nämlich eine Ausdehnung auf den Bereich Spaltstoffkontrolle und Sicherung wurde nicht nachgekommen. Auch wurde die Forderung nicht berücksichtigt das ENSI als FLAG-Amt im Kreis 2 zu belassen und einem anderen Bundesamt zuzuordnen. Eine Belassung der ENSI in der Verwaltung gäbe den Bundesbehörden vermehrt Einfluss in Sicherheits- wie auch Strategieentscheidungen.
Darüber hinaus ist die ersatzlose Abschaffung der, aus atomkritischer Sicht zwar durchaus nicht über alle Zweifel erhabenen, Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) unverantwortlich. Um die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden als Ganzes zu stärken, ist der kontinuierlichen externen Begutachtung durch ein unabhängiges Gremium, in dem das politische Spektrum angemessen abgebildet ist, unabdingbar. Ganz im Gegenteil ist die SES der Meinung, dass die KSA nicht abgeschafft, sondern durch entsprechende kritische Fachpersonen zu verstärken ist.
Der neu vorgesehene schlanke ENSI-Rat kann der geforderten Aufsicht in keiner Weise nachkommen. Bei seiner schmalen personellen Dotierung ist der Rat mit Führung, Aufsicht und Fachkompetenz vollständig überfordert. Die SES befürchtet, dass mit dem vorliegenden Gesetz die unabhängige Kontrolle der Schweizerischen Atomanlagen massiv verwässert wird.
Weitere Informationen:
Bernhard Piller
Projektleiter Schweizerische Energie-Stiftung SES
Tel. 044 271 54 64
Der zentralen Forderung nach einer vollständigen Entflechtung, nämlich eine Ausdehnung auf den Bereich Spaltstoffkontrolle und Sicherung wurde nicht nachgekommen. Auch wurde die Forderung nicht berücksichtigt das ENSI als FLAG-Amt im Kreis 2 zu belassen und einem anderen Bundesamt zuzuordnen. Eine Belassung der ENSI in der Verwaltung gäbe den Bundesbehörden vermehrt Einfluss in Sicherheits- wie auch Strategieentscheidungen.
Darüber hinaus ist die ersatzlose Abschaffung der, aus atomkritischer Sicht zwar durchaus nicht über alle Zweifel erhabenen, Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) unverantwortlich. Um die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden als Ganzes zu stärken, ist der kontinuierlichen externen Begutachtung durch ein unabhängiges Gremium, in dem das politische Spektrum angemessen abgebildet ist, unabdingbar. Ganz im Gegenteil ist die SES der Meinung, dass die KSA nicht abgeschafft, sondern durch entsprechende kritische Fachpersonen zu verstärken ist.
Der neu vorgesehene schlanke ENSI-Rat kann der geforderten Aufsicht in keiner Weise nachkommen. Bei seiner schmalen personellen Dotierung ist der Rat mit Führung, Aufsicht und Fachkompetenz vollständig überfordert. Die SES befürchtet, dass mit dem vorliegenden Gesetz die unabhängige Kontrolle der Schweizerischen Atomanlagen massiv verwässert wird.
Weitere Informationen:
Bernhard Piller
Projektleiter Schweizerische Energie-Stiftung SES
Tel. 044 271 54 64
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